Es gibt diverse Gründe und damit Möglichkeiten, einen Aufenthaltsbewilligung für ein Land zu erhalten und natürlich Argumente dafür und dagegen und Diskussionen darüber, wie restriktiv bzw. einfach es überhaupt sein soll.
Ein Aufenthaltsgrund, der typischerweise sehr gut anerkannt wird, ist eine Beziehung, aber nur wenn die Partner verheiratet sind.
Das spiegelt nicht mehr die heutige Realität wider. Paare leben heute oft zusammen, ohne zu heiraten. In manchen Ländern (z.B. in der Schweiz) dauern Scheidungsverfahren bis zu acht Jahre, so dass diese Möglichkeit zumindest für eine lange Zeit gar nicht existiert. Dass es überhaupt so lange dauern kann, ist ein absolut unhaltbarer Zustand, aber Thema eines anderen Artikels… Paare sind heute auch Paare von zwei Männern oder zwei Frauen, für die das Heiraten in vielen Ländern noch nicht möglich ist.
In Europa haben viele Länder im Umfeld der EU miteinander weitgehende Freizügigkeit. Zu dem Umfeld der EU gehören neben den EU-Ländern selbst auch solche Länder wie die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, San Marino, Andorra und einige andere, die eng an die EU angebunden sind, ohne Mitglied zu sein. Aber das ist nur ungefähr die Hälfte von Europa. Viele wichtige und große europäische Länder sind nicht oder noch nicht in der EU, z.B. die Ukraine, Serbien, Weißrussland, Russland, Moldawien, Bosnien, Montenegro und Nordmazedonien. In der Schweiz sind zum Beispiel ein Drittel der Ehen, die geschlossen werden, gemischt-national. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Partner oder die Partnerin von jemandem, der in der Schweiz wohnt, aus einem anderen Land kommt, ist also recht hoch, um einmal die Schweiz als Beispiel zu verwenden. Ich denke aber, dass in anderen EU-Ländern auch eine große Anzahl von Menschen betroffen ist.
Ich denke, dass man unbedingt eine ernsthafte, auf längere Sicht ausgelegte Paarbeziehung als Aufenthaltsgrund genauso anerkennen sollte wie eine Eheschließung.