Früher hat man für Bahnfahrten Fahrkarten gekauft. Kleine Pappkärtchen, später größere Papierkarten. Auch für alle möglichen Zwecke gab es Fahrkarten, Flugkarten, Eintrittskarten, die man quasi physisch erworben hat.
Je nach Preis der Karte besteht ein Risiko, dass die Karten gefälscht werden. Es sollte also sowohl beim Papier als auch beim Druckbild auf ein gewisses Maß an Fälschungssicherheit geachtet werden. Das ist möglich, wenn man die Fahrkarten am Schalter oder am Automaten kauft oder wenn sie per Post kommen.
Der Vorteil ist, dass man eine völlig anonyme Fahrkarte machen kann.
Der Trend geht aber davon weg. Flugkarten sind schon lange verschwunden oder nur noch in Ausnahmefällen anzutreffen. Beim Fliegen verzichtet man allerdings sowieso praktisch auf jeglichen Datenschutz und anonyme Flugkarten gibt es nicht. Wenn man Bahnfahrkarten online erstellt, sind sie auch an eine Person gebunden. In Wirklichkeit liegen die Bahnkarten und Flugkarten in elektronischer Form auf dem Server und das Online-Ticket ist nur eine Darstellung. Wenn man es verloren hat, druckt man es einfach noch einmal. Die Kontrolle über meinen Drucker und meinen Rechner will ich auch gerne selbst behalten. Interessant ist, dass man als Kunde das Geld bezahlt und der Verkäufer, also die Bahn- oder Fluggesellschaft die Information über das Ticket selber speichert. Wir vertrauen darauf und das können wir auch.
Aber man kann das Ticket kopieren oder mehrfach ausdrucken und damit mehrmals reisen oder es an Freunde weitergeben, die dieselbe Reise machen. Die Personenbindung verhindert, dass mehrere Leute dasselbe Ticket benutzen, auch wenn die Fahrkartenkontrolle in einem Moment stattfindet, an dem keine Netzverbindung existiert. Wenn verwendete oder auch stornierte Fahrkarten an den Server gemeldet werden, wird auch verhindert, dass jemand mit einem Ticket, das zwei Tage gültig ist, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils mit einer frischen Kopie reist. Dafür reicht eine Internetverbindung des Fahrkartenkontrolleurs, die nur alle paar Stunden funktioniert aus, wenn die Geräte entsprechend programmiert sind.
Ob man die Fahrkarte auf Papier oder auf dem Mobiltelefon hat, wird auch zweitrangig. Ärgerlich ist nur die Situation, wo die Batterie leer wird oder das Gerät herunterfällt und nicht mehr funktioniert.
Es vereinfacht sich einiges, wenn man keine echten Fahrkarten mehr hat. Aber mit vertretbarem Aufwand sind anonyme Fahrkarten nicht mehr möglich. Vielleicht wäre es wirklich an der Zeit, ein „Reisegeheimnis“ analog zum „Briefgeheimnis“, „Telefongeheimnis“ und „Bankgeheimnis“ zu definieren, das Verkehrsunternehmen speziell bezüglich der Reisedaten verpflichtet, mit diesen sorgfältig umzugehen. Das könnte diese Thematik besser erfassen als allgemeiner „Datenschutz“.
Eine solche Umstellung hat es bei der SBB gegeben. Das Generealabonnement, eine Art Jahreskarte, liegt jetzt nur noch auf dem SBB-Server vor. Die Fahrgäste haben ein rote Karte, SwissPass genannt, die eine Identität belegt, aber nicht was für Dauerkarten man tatsächlich gerade hat. Bei der Fahrkartenkontrolle muss diese Karte also jedes Mal vom Mobiltelefon des Kondukteurs gelesen werden, um das zu verifizieren. Es gibt momentan noch gewisse Situationen, in denen das etwas kompliziert zu handhaben ist. Das Schweizer Generalabonnement berechtigt z.B. auf gewissen Zügen zu Ermäßigungen bei der deutschen oder österreichischen Bahn. Nur können die dortigen Eisenbahner das Ticket nicht lesen, dafür müssten sie den SwissPass lesen und Daten vom SBB-Server beziehen. So muss man für Auslandsreisen sich am Schalter einen Beleg drucken lassen, dass man ein GA hat.