Wenn man eine normale Reise mit einem Verkehrsträger macht, gibt es aus Gewohnheit, aus spezifischen Regelungen des Verkehrsunternehmens oder auch durch gesetzliche Vorgaben gewisse „Fahrgastrechte“. Das bedeutet, wenn dass man unter gewissen Umständen Geld zurück bekommt, wenn die Reise ausfällt oder sich erheblich verspätet und dass man alternative Beförderungen und bei Bedarf Übernachtungen angeboten bekommt, …