Preismodelle: Abonnement, Zehnerkarte, Einzelkarte

Bei der Bahn und bei öffentlichen Verkehrsmitteln, die ja ein Thema dieser Seite sind, kann man Fahrkarten typischerweise einzeln kaufen oder auch Monats- oder Jahreskarten erwerben. In Deutschland und in der Schweiz gibt es Jahreskarten für das ganze Streckennetz der Bahn und auch noch ein paar Netze des ÖPNV dazu. Man kann auch eine sogenannte BahnCard 25 oder 50 in Deutschland oder ein sogenanntes Halbtaxabonnement in der Schweiz kaufen. Nicht zuletzt dank der Informatik gibt es aber auch ein schier unüberschaubares Angebot an Spezialangeboten, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte. Im Fernverkehr eher unüblich, aber in der Schweiz doch möglich, kann man eine Sechserkarte oder eine Zehnerkarte für dieselbe Strecke kaufen. Im Nahverkehr ist das sehr verbreitet (oft auch Vierer oder Fünferkarte…).

Interessant sind hier einige Fragen, wie die Angebote miteinander harmonieren. Zunächst einmal: Gibt es die Jahreskarte nur vom 1. Januar bis zum 31. Dezember oder kann sie ab einem beliebigem Datum gelten? Die Frage ist so absurd, natürlich gilt sie ab einem beliebigen Datum. Und das ist gut so. Bei Wochen- und Monatskarten habe ich diese Flexibilität gelegentlich schon vermisst, aber sie sollten auch ab einem beliebigen Datum gelten können.

Interessant ist aber auch eine andere Frage. Wenn man nun eine Zehnerkarte gekauft hat und sich dann plötzlich für die Zeitkarte entscheidet: Kann man den Kaufpreis der nicht verbrauchten Zehnerkarte darauf anrechnen? Das wird selten gemacht. Man muss die Zehnerkarte erst aufbrauchen und danach das Abo anfangen. Sagen wir die Zehnerkarte bietet einen Rabatt und man hat sie zur Hälfte aufgebraucht. Dann könnte man den Kaufpreis der Zehnerkarte minus den Preis den fünf Fahrten ohne den Rabatt kosten würden, anrechnen, die Bahn würde dabei nichts verlieren (außer dass es etwas Aufwand ist) und es wäre kundenfreundlich. In der Praxis verfällt die letzte der Zehnerkarten irgendwann halb aufgebraucht. Man vergisst sie und es stört keinen, ist aber eigentlich falsch. Das ist mit den Telefonkarten passiert, die immer schon gestört haben und die man irgendwann zähneknirschend gekauft hat. Man kann das Guthaben nicht auf das Mobilabo übertragen, nicht einmal wenn es dieselbe Telefongesellschaft ist. Das ist nicht viel Geld, kein Grund sich zu ärgern, aber eigentlich nicht richtig.

Was in der Schweiz zumindest vor etlichen Jahren möglich war, war das Halbtax-Abo anteilig anzurechnen, wenn man ein Generalabonnement kauft.

Dieselben Überlegungen gelten übrigens auch für Abonnements für Schwimmbäder, Fitnessstudios und ähnliches. Leider sind diese meistens unflexibel, was bedauerlich ist, weil das heutige Arbeitsleben viele Menschen für ein Projekt zeitweise in einen Ort bringt, wo ein Quartalsabonnement oder das Anrechnen der Zehnerkarte auf ein längeres Abonnement attraktiv wäre, sobald man genauer weiß, wie lange man in dem Ort ist. Interessant wäre auch, wenn man das Abonnement auf eine entsprechende Einrichtung im neuen Ort übertragen könnte und deshalb nicht an die großen Ketten gebunden wäre.

Im Zusammenhang mit den Jahreskarten bei der Bahn gibt es noch eine interessante Beobachtung. Viele Firmen zahlen ihren Mitarbeitern die geschäftlichen Reisen. Meist kann man das Verkehrsmittel aussuchen, solange man zeitlich und finanziell nicht aus dem Rahmen fällt. In der Schweiz legen einem die meisten Firmen nahe, bevorzugt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, was wohl daher rührt, dass die entsprechenden Regeln vom Kanton verfasst werden und von Firmen per „Copy-Paste“ übernommen werden, um sich den Aufwand zu sparen, eigene Regeln zu verfassen und mit der Steuerbehörde genehmigen zu lassen. Nun kann man bei einigen Firmen als Inhaber einer Jahreskarte einfach das verrechnen, was die Fahrt per Einzelfahrschein gekostet hätte. Solange, bis man den Preis der Jahreskarte erreicht, danach ist die ja abgegolten. Das kommt selten vor, aber zusammen mit den Arbeitswegen lohnt sich die Jahresnetzkarte (GA in CH, BahnCard 100 in DE) dann doch schon mal, für die täglichen Wege zur Arbeit, die man ja selber zahlen muss, alleine aber noch nicht. Viele Firmen schaffen das aber nicht, so dass man für den Arbeitsweg nur eine Streckenkarte kauft, die etwas billiger als die Jahresnetzkarte ist. Für die Reisen für die Firma kauft man dann einzelne Fahrkarten. Hier wäre etwas mehr Pragmatismus und Mitarbeiterfreundlichkeit gut.

Interessanterweise stellt sich die Frage seit einigen Jahren auch bei Mitarbeitern der Bahn. Diese bekommen traditionell eine etwas eingeschränkte Jahresnetzkarte als Lohnbestandteil. So war es in Deutschland und in der Schweiz. Dies wurde von den Steuerbehörden ignoriert, bis sie irgendwann entdeckt haben, dass sie das versteuern können, etwa in der Höhe dessen, was die entsprechende Jahresnetzkarte kostet. Wer nun bei der Bahn arbeitet und wenig reist kann dann auf diese Jahreskarte verzichten, um etwas weniger Steuern zu zahlen und muss dann alle Fahrkarten kaufen, wie jeder andere Fahrgast. Oder man kann nachweisen, dass man für die Arbeit so viel reist, dass die Jahreskarte sich alleine dadurch rechtfertigt. Dann muss man sie auch nicht versteuern.

Share Button

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*