In fast allen Ländern der Welt haben Läden an normalen Tagen bis spät in den Abend offen, wenn der Betreiber es betriebswirtschaftlich sinnvoll findet. Die Öffnungszeiten sind weitgehend liberalisiert. Einzige Ausnahme sind Sonntage und Feiertage, an denen in vielen Ländern Läden geschlossen sind, außer solche, die sich in Bahnhöfen, Flughäfen oder Tankstellen befinden.
Die Schweiz hat die Ladenöffnungszeiten auf Kantonsebene geregelt und Kantone haben das an die Gemeinden delegiert. Und in der Schweiz gibt es sehr kleine Gemeinden mit ein paar hundert Einwohnern. Die Regelungen sind also total uneinheitlich. Für uns als Kunde ist das nicht so schlimm, denn interessant sind die tatsächlichen Öffnungszeiten und die sind sowieso dort, wo es keine Restriktionen gibt, nachfragegerecht gestaltet und damit uneinheitlich. Größere Ladenketten können aber Standards festlegen und für bestimmte Filialarten Mindestöffnungszeiten publizieren. Das geht in der Schweiz nicht, außer man beschränkt sich auf sehr kurze Mindestöffnungszeiten. Im Internet kann man aber auch die Öffnungszeiten für einzelne Filialen veröffentlichen und je nach Ladenkette ist diese Information gut auffindbar und auch mit Mobiltelefonen lesbar.
Ich frage mich aber, was die restriktiven Öffnungszeiten sollen. Warum soll sich der Staat in diese Frage überhaupt einmischen? Man kann argumentieren, dass aus religiösen Gründen Sonntage und Feiertage weiterhin Einschränkungen unterliegen, auch wenn diese in Ländern, wo die Religion eine viel größere Rolle spielt als in der Schweiz, nicht so restriktiv sind. Und viele Bewohner in der Schweiz haben Religionen, bei denen andere Feiertage gelten und für die auch ein anderer Tag als der Sonntag der wöchentlich wiederkehrende Feiertag ist. Aber die Frage bleibt für alle anderen Tage in der Woche. Warum soll man dort nicht als Ladenbetreiber die Öffnungszeiten selber auswählen?
Es gibt schon ein paar Argumente, die sinnvoll sind.
- Mitarbeiter sollen nicht für denselben Lohn wie am Tag Nachtschichten machen
- Wie kommen Mitarbeiter, die Nachtschichten oder Spätschichten machen, nach Hause?
- Wie ist es mit der Lärmbelästigung durch 24 Stunden geöffnete Läden?
- Wenn Läden zu Zeiten offen haben, wo die öffentlichen Verkehrsmittel nicht fahren, kommen Leute mit Autos zum Einkaufen statt mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Das sind alles sinnvolle Fragen, die sich übrigens für Restaurants, Bars, Clubs und Kinos auch stellen lassen. Oder für Bahnhöfe, Flughäfen und Tankstellen…
Zum ersten Punkt: Man sollte erwarten, dass Mitarbeiter für Spät- und Nachtschichten und Wochendarbeit einen höheren Lohn erhalten. Und dass es möglich ist, dass diejenigen, denen das Geld wichtiger ist, sich auf Spät- und Nachtschichten spezialisieren. Oder diejenigen, bei denen es mit der Berufstätigkeit des Partners und der Familiensituation sogar besser passt, solche Schichten zu machen. Und diejenigen, die lieber zum normalen Lohn tagsüber arbeiten wollen, auch dies bevorzugt können. Idealerweise geht das einigermaßen auf und ist für die Mitarbeiter im Durchschnitt eine Verbesserung. Vielleicht sind gesetzliche Regelungen dazu erforderlich und sinnvoll.
In der Frage des Arbeitsweges könnte man auch den Arbeitgeber ein Stück weit in die Pflicht nehmen, die Arbeitszeiten und Schichten so zu legen, dass Mitarbeiter ihre Arbeitswege gut bewältigen können. Nicht nur Ladenbesitzer und -betreiber.
Lärmbelästigung ist bei einigen Läden ein Thema, aber Läden sind doch von den abends geöffneten Einrichtungen eher nicht die lautesten und sie sind seltener als Bars und Restaurants mitten in Wohngebieten.
Man kann mit heutigen Mitteln schon einigen Einfluss auf die Verkehrsmittel für die Anreise zu Läden, Kinos, Bars und anderen größeren Einrichtungen nehmen. Es gibt sicher bessere Wege als die Öffnungszeiten: Man kann die Anzahl der Parkplätze beschränken. Man könnte sogar die Parkplätze von 22:00 bis 6:00 sperren, da das tatsächlich eine Lärmbelastung für Anwohner ist, nicht aber das Offenhalten des Ladens. Ob der Laden nun für Radfahrer und Fußgänger und ÖV-Nutzer offen haben will oder nicht, soll ihm überlassen bleiben. In städtischen Gebieten mit hoher Aktivitätsdichte und wenigen Parkplätzen ist das sicher der Fall, da wird der Ladenbesitzer die Parkplätze aber aus Kostengründen gar nicht haben wollen, außer die Öffentlichkeit spendiert sie ihm in Form von Gratisparkmöglichkeiten am Straßenrand. Man kann bei größeren Einrichtungen verlangen, dass diese sich um die ÖV-Anbindung kümmern. Für einen kleinen Laden wäre das absurd und auch überflüssig, aber für ein großes Einkaufszentrum oder ein Kino am Stadtrand nicht. Dann bezahlt das Einkaufszentrum den Verkehrsbetrieben etwas, damit die Buslinie während der Öffnungszeiten dort hält. Und gibt den Kunden vielleicht sogar Rabatt in Höhe des halben Fahrpreises, damit die Linie ausgelastet wird und weniger Defizitausglich kostet. Gerade in diesem Bereich hat die Schweiz nicht überall, aber doch in einigen Fällen, erfolgreiche Konzepte entwickelt und umgesetzt. Wenn man diesen Weg konsequent weiterverfolgt, kann man ruhig die Öffnungszeiten freigeben.